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Archiv der Kategorie: Allgemein
Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan – 10.05.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie den aktualisierten Rahmen-Hygieneplan des Landes Niedersachsen, welcher am 10.05.2021 in Kraft tritt.
Bitte beachten Sie, dass nun auch bei einfachen Krankheitssymptomen (auch bei neg. Selbsttest) kein Schulbesuch erfolgen soll (vgl. RHP S. 8; Schulbesuch bei Erkrankung).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Getter, Rektorin
Aktuelle Informationen vom Kultusminister – 04.05.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie Informationen vom Kultusminister zum weiteren Vorgehen in den niedersächsischen Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Getter
Rektorin
Weiteres neues Mobiliar für den Schulkindergarten
Nachdem in den Klassenraum des Schulkindergartens vor kurzem mehrere neue Schränke eingezogen sind, kamen nun noch ein neuer Bastel- und Esstisch sowie Stühle hinzu.
Continue Reading →Aktuelle Informationen vom Kultusminister – 22.04.2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie Informationen des Kultusministers aufgrund der erfolgten Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes.
Bitte denken Sie daran, dass ab Montag der tägliche Wechsel der Lerngruppen erfolgt.
- Durchführungen der Tests im täglichen Wechsel ab 26.04.2021:
Weiterhin zweimal wöchentlich, je nach Anwesenheit der Lerngruppen in der Schule, entweder am Montag und am Mittwoch bzw. am Dienstag und am Donnerstag.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Getter, Rektorin
Aktuelle Informationen – Rundverfügung 15/2021
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
im Anhang für Sie zur Ansicht die neue Rundverfügung vom 09.04.2021.
Wichtige Punkte:
Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses
=> „Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 vorliegt. (…) Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.“
„Erziehungsberechtigte, Küchenpersonal, Handwerker, sonstige Dritte, die während des Schulbetriebes das Schulgelände betreten, führen den Nachweis durch einen aktuellen eigenfinanzierten/arbeitgeberfinanzierten PCR-Test / PoC-Antigen-Test oder eine vergleichbare ärztliche Bescheinigung, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.„
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