Aktuelle Informationen vom Kultusminister – 22.04.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

anbei erhalten Sie Informationen des Kultusministers aufgrund der erfolgten Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes.

Bitte denken Sie daran, dass ab Montag der tägliche Wechsel der Lerngruppen erfolgt.

  • Durchführungen der Tests im täglichen Wechsel ab 26.04.2021:
    Weiterhin zweimal wöchentlich, je nach Anwesenheit der Lerngruppen in der Schule, entweder am Montag und am Mittwoch bzw. am Dienstag und am Donnerstag.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Getter, Rektorin

Aktuelle Informationen – Rundverfügung 15/2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

im Anhang für Sie zur Ansicht die neue Rundverfügung vom 09.04.2021.

Wichtige Punkte:
Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses
=> “Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 vorliegt. (…) Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.”

Erziehungsberechtigte, Küchenpersonal, Handwerker, sonstige Dritte, die während des Schulbetriebes das Schulgelände betreten, führen den Nachweis durch einen aktuellen eigenfinanzierten/arbeitgeberfinanzierten PCR-Test / PoC-Antigen-Test oder eine vergleichbare ärztliche Bescheinigung, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

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Testungen – Umsetzung nach den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

im Folgenden die Informationen des Kultusministeriums zu den Testungen nach den Osterferien:

Wie die Umsetzung der Vorgaben in der Schule erfolgt, entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, den Sie von den Klassenleitungen bereits erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Getter, Rektorin