Aktuelle Informationen – Rundverfügung 15/2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

im Anhang für Sie zur Ansicht die neue Rundverfügung vom 09.04.2021.

Wichtige Punkte:
Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses
=> “Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 vorliegt. (…) Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.”

Erziehungsberechtigte, Küchenpersonal, Handwerker, sonstige Dritte, die während des Schulbetriebes das Schulgelände betreten, führen den Nachweis durch einen aktuellen eigenfinanzierten/arbeitgeberfinanzierten PCR-Test / PoC-Antigen-Test oder eine vergleichbare ärztliche Bescheinigung, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte (…) können ihrer Nachweispflicht durch die Durchführung sogenannter Selbsttests* (Laienselbsttests) regelmäßig zweimal pro Woche vor Schulbeginn (zu Hause) nachkommen.”
*Selbsttests => Tests zur Eigenanwendung müssen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet sein.

Materialabgaben/-abholungen sind nach Absprache und Terminvereinbarung mit der Klassenleitung am Schultor möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rundverfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Getter, Rektorin